Das hohe Reych Zu den Gyssen stiftet den Schlammbeiser-Ritterorden
„Schlammbeiser“ ist der Spitzname für alteingesessene Gießener Bürger. Der Name bezieht
sich auf den Beruf eines früheren Kanalarbeiters. Eine andere Bezeichnung ist „Schlamp-
Eiser“ oder „Schlemp-Eiser“. Als es in Gießen noch keine Kanalisation gab, wurden die
Abwässer an den Außenwänden der Häuser über Holzrohre in darunter stehende große Eimer
geleitet. Aufgrund der engen Bauweise in der Altstadt standen die Kübel in den schmalen
Hauszwischenräumen. Mit ihren „Schlemp-Eisen“ – langen Stangen, die vorne mit einem
gebogenen Haken versehen waren – zogen die Schlammbeiser die Eimer nach vorne,
entleerten sie auf einen Karren und transportierten den Unrat ab. Außerdem säuberten sie
mit ihrem Schlemp-Eisen die oberirdischen Kanäle und beseitigten Verstopfungen, denn
Gießen - oder „Zu den Giezzen“ (= „Zu den Güssen“), wie es erstmals 1197 urkundlich
genannt wurde - war in dem feuchten Mündungsgebiet der Wieseck in die Lahn gegründet
worden. Daher rührt auch der Volksspruch: „Wolltest Du einst gen Gießen reisen, musstest
Du durch den Schlamm Dich beißen. Darum nannten Volk und Kaiser alle Gießener
Schlammbeiser.“
Eine bronzene Standfigur des historischen Gießener Schlammbeisers wurde im November
2005 zwischen Marktplatz und Kirchplatz aufgestellt.
Der langjährige, inzwischen in Ahall eingerittene Kantzler des Reyches Zu den Gyssen, Ritter
Ter-Lahn die Bergdohle, hat vor 25 Jahrungen in Erinnerungen an diese Gießener
Traditionsfigur einen aus Holz und Draht selbst gefechsten Ahnen, einen stilisierten
Schlammbeiser, gestiftet. Zur Erinnerung an Gießener Traditionen, der Förderung der
schlaraffischen Freundschaft, in Sunderheit der Eynrittsfreude in unser Reych,
stiftet das
Reych Zu den Gyssen den Schlammbeiser-Ritterorden.
Für die Verleihung des Ordens gilt die folgende Satzung:
§ 1
Titul mit Urkundt und Schild kann jedem Ritter im Uhuversum verliehen werden. Auf dem
Schild ist die Figur des Schlammbeisers abgebildet und es trägt die Aufschrift
„Schlammbeiser“. Einreiter aus dem Sprengel 9 erwerben den Titul durch sechs Einritte in
einer Winterung. Einreitern aus Freitagsreychen im Sprengel 9 reichen dazu drei Einritte.
Einreiter aus Reychen außerhalb des Sprengels 9 erwerben den Titul durch drei Einritte in
einer Winterung.
Sassen des Reyches Zu den Gyssen erwerben mit dem jährlichen Nie-gefehlt-Orden zugleich
den Schlammbeiser-Orden.
§ 2
Das Reych zu den Gyssen ernennt einen eigenen Sassen für drei Jahre zum Schlammbeiser-
Ordenskomtur. Der Schlammbeiser-Ordenskomtur führt die Matrikelliste der
Schlammbeiser-Ritterschaft und hält regelmäßigen Kontakt zu ihren Mitgliedern. Er lädt zumalljährlichen Fest der Schlammbeiser Ritter ein.
Der Schlammbeiser-Ordenskomtur trägt, während seiner Ambtstätigkeit den historischen
Schlammbeiser-Orden, der dem Reych aus der Zeit vor der Uhufinsternis überkommen ist.
Nach Ablauf seiner Ambtszeit trägt er den Aufnäher „Ordenskomtur i.R.“ und führt für alle
Zeit selbigen Titul.
§ 3
Junker und Knappen erhalten nach Erfüllung der Vorgaben einen Anrechtschein, der nach
dem Ritterschlag gegen den Orden eingetauscht werden kann, woraufhin dann der Titul in
der Stammrolle eingetragen wird.
§ 4
In jeder Winterung findet im Rahmen einer Sippung ein Schlammbeiser Rittertag statt, zu
welchem Arbeitsberichte und Fechsungen vorgetragen werden.
An dem Schlammbeiser-Rittertag werden an die Ritter (Kn und Jk), bei wiederholtem Erfüllen
der geforderten Eynritte, kleinere Wappen-Orden ausgegeben. Dieser soll dann um das
Schlammbeiser-Wappenschild an der Rüstung angebracht werden.
Zusätzlich erhält ein Schlammbeiser
nach 5-maligen Erfüllen der Eynrittsvorderung den Zusatz zum Schlammbeiser Schild den
Schriftzug „Schlammbeiser-Meister“. Dieser wird über das SB-Schild angebracht.
Nach 8 -maligen Erfüllen der Eynrittsvorderung den Zusatz zum Schlammbeiser Schild den
Schriftzug „Schlammbeiser-Obermeister“. Dieser wird über das SB-Schild angebracht.
Der Titul SB-Meister wird vorher entfernt.
Nach 12 -maligen Erfüllen der Eynrittsvorderung den Zusatz zum Schlammbeiser Schild den
Schriftzug „Ehren-Schlammbeiser“. Dieser wird über das SB-Schild angebracht.
Der Titul SB-Obermeister wird vorher entfernt.
§ 5
Der Orden ist taxfrei. Für den Erwerb des Ordens
gelten alle Eynritte ab der Winterung
159/160.
Statut des Ordens “276. Geschwader der Lahnflotte
Beschluss des Oberschlaraffenrates vom 20. im Erntemond a.U.166 1. Das Reych Zu den Gyssen gründet einen Marineorden, dessen fürnehmbste Aufgabe es sein soll, den Wasserweg der Lahn als Zubringer zum Reych Zu den Gyssen zu sichern und freizuhalten von allen Hindernissen und Gefahren. 2. Der Orden führt den Namen “276. Geschwader der Lahnflotte“. Es ist ein Einrittsorden des Reyches 276 Zu den Gyssen und wird auf Antrag verliehen. 3. Das Geschwader wird geführt von einem Ritter des Reychs, der den Titul “Vizeadmiral“ trägt. Der Vizeadmiral wird vom Reych mit einfacher Mehrheit für zwei Jahrungen gewählt. Die einmalige Wiederwahl ist möglich. 4. Der Vizeadmiral hat die Aufgaben • das Geschwader zu führen, • die Anwerbung geeigneter Offiziere und Mannschaften, • den Kontakt zu Mannschaften und Offizieren zu halten • einen Apell in jeder Winterung im Rahmen einer Sippung durchzuführen, bei dem Beförderungen ausgesprochen werden 5. Das Flaggschiff des Geschwaders trägt den Namen “Plankenross“. Es wird von einem „Kapitän zur Lahn“ geführt, der ohne zeitliche Begrenzung vom Oberschlaraffenrat aus dem Kreis der Gyssen-Sassen ernannt wird. Der Kapitän muss über die notwendigen seemännischen Eigenschaften und Kenntnisse verfügen, um das Flaggschiff sicher auf der Lahn zu bewegen. Er kann in Ausnahmefällen noch Junker oder Knappe sein. 6. Die Besatzung der Schiffe des Geschwaders wird aus allen Schlaraffenreychen rekrutiert. Die Dienstgrade des Geschwaders sind in der Anlage aufgeführt. Der Vizeadmiral ist befugt, in Abstimmung mit dem Oberkommando (hier: dem Oberschlaraffenrat) Funktionsdienstgrade einzuführen (z.B. für den medizinischen Dienst) und die Übernahme von in der profanen Schifffahrt erworbene Dienstgrade zu genehmigen. 7. Für Ernennungen und Beförderungen sind die folgenden Voraussetzungen zu erbringen: • Teilnahme an einem Flottenmanöver auf der Lahn, ersatzweise der Nachweis von Erfahrung auf einer Schifffahrt, die vom Vizeadmiral anzuerkennen ist, • Nachweis einer Schulungsveranstaltung im Rahmen einer Sippung, • Anwesenheit in einer weiteren Sippung des Heimatreychs des Geschwaders • Anwesenheit beim jährlichen Appell des Geschwaders, • sowie eine Fexung in einer der besuchten Veranstaltungen über die Schifffahrt auf der Lahn, Erlebnisse bei Einsätzen im 276. Geschwader und Abenteuer auf dem Plankenross. Der Einritts Nachweis wird in einem Soldbuch geführt, das der Vizeadmiral auf Antrag ausgibt. 8. Ernennungen und Beförderungen finden in der Regel nur beim jährliche Apell des Geschwaders statt. Ernennungen erfolgen durch den Vizeadmiral. Junker und Knappen erhalten Ausbildungsnachweise, die auf Beförderungen angerechnet werden. Sie werden erst nach dem Ritterschlag zum Dienst auf einem Schiff des Geschwaders eingeteilt. Pro Winterung ist eine Beförderung möglich. 9. Die Sassen des Reychs Zu den Gyssen erhalten auf Antrag den Titul „Matrose des 276. Geschwaders“. 10. Mit der Aufnahme eines Ritters in das 276, Geschwader der Lahnflotte wird eine Urkundt und ein Wappenschild übergeben. Der Dienstgrad wird durch einen Aufnäher gekennzeichnet. 11. Die Mitglieder des Geschwaders tragen die Kosten für ihre Ausrüstung und Kennzeichen selbst.